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Wohnungsbrand.... Was nun?

Ein Betrag von Michael Philipps


In Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus hat es gebrannt. Ihre Feuerwehr hat den Brand gelöscht und dazu beigetragen, weiteren Schaden zu begrenzen und Schlimmeres zu verhüten. Viele Fragen werden sich nun für Sie stelle. Dazu nur einige Beispiele:

  • Wie habe ich mich zu verhalten?
  • Wer kann gegebenenfalls weiterhelfen?
  • Welche Versicherung ist zu informieren?

Der Brand ist gelöscht – was nun?
Mit dem vollständigen Ablöschen des Brandes ist die Tätigkeit der Feuerwehr beendet.

Ausgenommen davon sind nur Fälle, bei denen auf Grund einer weiteren Gefährdung eine Brandwache durch die Feuerwehr gestellt werden muss. Diese Entscheidung wird von der Feuerwehr getroffen. Nach Freigabe der Brandstelle durch Feuerwehr und Polizei können Sie tätig werden. Das Aufräumen der vom Brand betroffenen Räume, das Beseitigen und Entsorgen von Brandschutt ist nicht mehr Aufgabe der Feuerwehr.


Versicherung:
Nach einem Brandschaden sollten Sie umgehend mit Ihrem Versicherer (Brandversicherung; Hausratsversicherung) Kontakt aufnehmen, wenn eine versicherte Sache (Gebäude, Hausrat) betroffen ist.
Der Versicherer leistet eine Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosion zerstört oder beschädigt wurden. Außerdem werden in der Regel notwendige Aufräumungs- und Schadenminderungskosten ersetzt, sofern diese versichert sind.

Bei Beachtung der unten angeführten Sicherheitsmaßnahmen können Aufräumungsarbeiten jedoch auch von Ihnen selbst vorgenommen werden.

Vorsicht Schadstoffe:
Bei jeder Verbrennung werden Schadstoffe freigesetzt. Diese befinden sich im Brandschutt, im Brandrauch und in dessen Niederschlägen wieder. Mit den folgenden Hinweisen soll Ihnen der Umgang mit diesen nach dem Brand vorhandenen Schadstoffen etwas erleichtert werden. Gleichzeitig möchten wir Sie auf bestimmte Vorsorgemaßnahmen aufmerksam machen.


Sicherheits- und Verhaltensregeln:
Sie haben sich, nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung dazu entschlossen, die Sanierung Ihres Wohnbereiches selber durchzuführen. Wenn die Brandstelle erkaltet ist (ca. 1-2 Stunden nachdem der Brand gelöscht ist) und die Wohnung gut belüftet wurde, sind die noch im Raum befindlichen Schadstoffe in der Regel fest an die Brandrückstände gebunden. Um eine Aufnahme der Schadstoffe über Mund, Nase oder über die Haut zu vermeiden, sollten Sie folgende Schutzkleidung tragen:

  • Schutzanzug mit Kapuze aus verstärktem Papierflies oder Kunststoff
  • Insbesondere bei staubenden Arbeiten: Atemschutz (filtrierende Halbmaske der Schutzgruppe FFP2/FFP3)
  • Schutzhandschuhe aus Leder- Textilkombination für Trockenarbeiten
  • Gummihandschuhe für Nassarbeiten

Alle Gegenstände sind im Handel erhältlich und werden in der Regel von Ihrer Versicherung ersetzt!

Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass sich keine Kinder, kranke oder ältere Menschen, die meist sensibel auf Schadstoffe reagieren, in den betroffenen Räumen aufhalten.
Das Gleiche gilt auch für Haustiere. Sollten Haustiere dem Brandrauch ausgesetzt wesen sein, sind diese gegebenenfalls dem Tierarzt vorzustellen.
Um eine Verschleppung von Ruß und Schadstoffen aus den verschmutzten Bereichen zu vermeiden, sollten Sie die Türen zu den nicht verschmutzten Räumen geschlossen halten. Türschlitze sind abzudichten und unnötiger Luftzug in andere Räume ist zu vermeiden.

Flure in Wohnbereichen, insbesondere aber die Übergangsbereiche von den verschmutzten Räumen, sind möglichst mit feuchten Tüchern auszulegen. Gegenstände, die aus dem verschmitzten Bereich in den sauberen Bereich gebracht werden sollen, müssen zuvor gesäubert werden.
Die während der Arbeit eingesetzte Schutzkleidung ist anschließend als Problemkleidung (siehe Abfallentsorgung) zu entsorgen.
Während Sie im verschmutzten Bereich arbeiten, sollten Sie weder essen noch trinken oder rauchen. Vor der Aufnahme von Nahrungs- und Genussmitteln sollten Sie sich unbedingt duschen und Ihre Kleidung wechseln.
Alle durch den Brand in Mitleidenschaft gezogene Bereiche sollten über mehrere Tage hinweg gut belüftet werden. Bitte beachten Sie, dass durch die Zuluft auch bisher nicht vom Brand betroffene Bereiche verschmutzt werden können. Denken sie bitte auch an eine entsprechende Diebstahlsicherung Ihres Eigentums.
Was tun mit Lebensmitteln?
Offene Lebensmittel, die im direkten oder indirekten Einwirkungsbereich des Brandes lagerten (z. B. in Schränken, Kühlschränken, usw.) sollen nicht mehr verzehrt werden. Dies gilt auch für Lebensmittel, die in Kunststoff bzw. Papier verpackt sind. Lebensmittel in noch dicht verschlossenen Metallverpackungen (Dosen) oder noch dicht verschlossenen Glasverpackungen können verzehrt werden, wenn sie nicht der Hitzeeinwirkung ausgesetzt waren. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Lebensmittel beim entleeren der Behältnisse nicht verunreinigt werden.

Im Zweifellsfall gilt: Die Lebensmittel lieber nicht mehr verwenden und über den Restmüll entsorgen – nicht kompostieren!

Reinigung von Kleidern, Spielzeug und sonstigen Haushaltsgegenständen:
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Als Grundregel gilt: Alle Gegenstände sind vor Gebrauch gründlich zu säubern. Kriterium für den Reinigungserfolg ist das Entfernen sichtbarer Russspuren. - - Bei Einsatz von Staubsaugern zur Entfernung von lockeren Ruß- und Staubbelägen müssen gekapselte Industriestaubsauger verwendet werden. Die Industriestaubsauger können Sie bei den ortsansässigen Werkzeugvermietungsfirmen (siehe Gelbe Seiten) ausleihen.
- Bei der Nassreinigung empfiehlt sich eine Reinigung mit einer warmen Spülmittellösung. Besondere Sorgfalt sollen Sie bei der Reinigung von Kinderspielzeug walten lassen.
- Holzspielzeug sollte abgeschliffen und eventuell neu lackiert werden. Im Zweifellsfall sollte man sich, besonders bei Spielzeug für Kleinkinder, von diesen Gegenständen trennen.
- Kleidungsstücke, die mit Brandrückständen in Kontakt gekommen oder verschmutzt sind, müssen vor dem erneuten Gebrauch separat bei mindestens 60 Grad gewaschen werden. Vorsicht, die Reinigungsabwässer beinhalten die unterschiedlichsten Schadstoffe! Eine Einleitung des kontaminierten Wischwassers in die Kanalisation darf nur in kleineren Mengen erfolgen. Kleidungsstücke können aber auch bei einer Reinigungsfirma gereinigt werden.

Abfallentsorgung:
Brandschutt, sowie alle vom Brand verschmutzten Gegenstände, die in „haushaltsüblichen Mengen“ aus privaten Haushalten anfallen, müssen als Problemabfälle entsorgt werden.
Die Problemabfälle sind dazu in Kunststoffbehälter /-säcke zu verpacken und über das jeweilige Amt für Abfallentsorgung der Stadt oder des Landkreises zu entsorgen.
Bei weiteren Fragen der Entsorgung geben Ihnen die Abfallberater der Stadt / Landkreis und der Gemeinde gerne weitere Auskünfte.


Haftungsausschuss:

Wir machen darauf aufmerksam, dass bei eventuell auftretenden Gesundheitsschäden sowie Sachschäden, die aufgrund dieser Hinweise entstanden sind, keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden können.